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Möbelabholung und Einlagerung für Gerichtsvollzieher – Zusammenarbeit bei Räumungen

By 4. Juli 2026Allgemein

Bei einer Zwangsräumung arbeiten Gerichtsvollzieher regelmäßig mit spezialisierten Umzugsunternehmen zusammen, um Wohnungen fachgerecht zu räumen. Hanemann Umzüge unterstützt Gerichtsvollzieher, Vermieter und Hausverwaltungen bei der Möbelabholung und Einlagerung im Rahmen von Räumungen – zuverlässig, diskret und rechtssicher. Kontaktieren Sie uns: 02927 9199191.

Zwangsräumung – Wann wird ein Umzugsunternehmen benötigt?

Wenn Mieter trotz rechtskräftigem Räumungstitel eine Wohnung nicht freiwillig verlassen, beauftragt der Gläubiger (meist der Vermieter) einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung. Da der Gerichtsvollzieher selbst keine Möbeltransporte durchführt, wird hierfür ein Umzugs- oder Räumungsunternehmen hinzugezogen, das den Hausrat fachgerecht aus der Wohnung entfernt.

Räumungsmodelle in Deutschland

In der Praxis gibt es im Wesentlichen zwei Vorgehensweisen bei Zwangsräumungen:

  • Klassische Räumung: Der gesamte Hausrat wird aus der Wohnung entfernt, abtransportiert und eingelagert. Der Gerichtsvollzieher beauftragt hierfür ein Räumungsunternehmen, das sämtliche Gegenstände sachgerecht entfernt.
  • Berliner Modell (§ 885a ZPO): Hierbei wird dem Gläubiger lediglich der Besitz an der Wohnung übertragen. Der Hausrat verbleibt zunächst in der Wohnung, und der Vermieter organisiert die Räumung des Inventars in Eigenregie – häufig ebenfalls mit einem beauftragten Umzugsunternehmen.

In beiden Modellen ist ein erfahrener Partner für die fachgerechte Räumung und Einlagerung des Hausrats notwendig.

Unsere Leistungen bei Räumungen

  • Vollständige Räumung: Wir entfernen den gesamten Hausrat systematisch und dokumentieren den Zustand der Wohnung.
  • Fachgerechte Einlagerung: Der Hausrat wird sicher eingelagert, damit der ehemalige Mieter ihn – wie gesetzlich vorgesehen – innerhalb einer bestimmten Frist abholen kann.
  • Dokumentation: Wir erstellen ein Inventarprotokoll, das den Ablauf der Räumung nachvollziehbar macht.
  • Diskretion: Räumungen sind für alle Beteiligten eine sensible Angelegenheit. Wir handeln professionell und zurückhaltend.
  • Termingerechte Durchführung: Wir richten uns nach dem vom Gerichtsvollzieher festgelegten Räumungstermin.

Kosten einer Zwangsräumung

Die Kosten einer Zwangsräumung setzen sich üblicherweise aus mehreren Positionen zusammen: den Gebühren des Gerichtsvollziehers, gegebenenfalls Kosten für einen Schlüsseldienst sowie den Kosten für Möbeltransport und Einlagerung durch das beauftragte Unternehmen. Die konkrete Höhe hängt vom Umfang des Hausrats, der Wohnungsgröße und der Dauer der Einlagerung ab. Wir erstellen Gerichtsvollziehern, Vermietern und Hausverwaltungen auf Anfrage ein transparentes Angebot.

Für wen ist dieser Service relevant?

  • Gerichtsvollzieher, die für die Durchführung einer Räumungsvollstreckung ein zuverlässiges Partnerunternehmen benötigen
  • Vermieter und Hausverwaltungen, die im Rahmen des Berliner Modells selbst ein Räumungsunternehmen beauftragen müssen
  • Rechtsanwaltskanzleien, die ihre Mandanten bei Räumungsverfahren begleiten und einen Umzugspartner empfehlen möchten

Zusammenarbeit mit Hanemann Umzüge

Wir stehen Gerichtsvollziehern und Hausverwaltungen in der Region Paderborn, Lippstadt, Soest und Warstein als zuverlässiger Partner für Räumungen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns frühzeitig vor dem geplanten Räumungstermin, damit wir die Durchführung sorgfältig planen können.

Weitere Informationen zu unserer Möbellagerung finden Sie auf unserer Möbellagerung Paderborn Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Für Anfragen zu Räumungen und Möbeleinlagerung im Auftrag von Gerichtsvollziehern oder Vermietern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hanemann Umzüge & Möbellagerung
Nordstraße 12, 59609 Anröchte
Telefon: 02927 9199191
E-Mail: umzug@hanemann-umzug.de